Ultraschall bei der 3. und 5. EKP-Untersuchung
Da bei der 3. und 5. Eltern-Kind-Pass-Untersuchung der Ultraschall nicht von der Kasse übernommen wird, kann diese auf Wunsch durchgeführt werden.
So haben Sie die Möglichkeit, die Entwicklung Ihres Kindes auch zu diesen Zeitpunkten mittels Ultraschall kontrollieren zu lassen.